Wann fällt eine kleine Turnhalle unter die Versammlungsstättenverordnung ?
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.
Der Betreiber ( Bürgermeister ) ist für die Einhaltung der Vorschriften Verantwortlich !!
Um auf der sicheren Seite zu sein sollten Sie jede Veranstaltung schon bei der Planung von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bewerten lassen. ( Gefahrenanalyse )
Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik entscheidet auf Grund dieser Gefahrenanalyse ob er selbst, eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder eine unterwiesene Person während der Veranstaltung anwesend sein muss !!!
Haben Sie Fragen sind Sie sich nicht sicher wie Ihre Halle oder Bürgerhaus zu bewerten ist ?
Rufen Sie an 0171 742 1980