Herzlich Willkommen

Bahle - Veranstaltungstechnik
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Meister für Veranstaltungstechnik
Fachplaner für Besuchersicherheit
Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
Veranstaltungsleiter

Gerne übernehmen wir für Sie

Meister für Veranstaltungstechnik

Fachplaner für Besuchersicherheit

Erstellen von professionellen Sicherheitskonzepten
nach § 43 MVSättV


Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik

nach § 39 + 40 Versammlungsstättenverordung

Veranstaltungsleiter

nach § 38 Versammlungsstättenverordung



Wir erstellen gerne ein
Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung


Technische Planung und Durchführung Ihrer Veranstaltung


Abnahme von Bühnenaufbauten
Gefährdungsanalysen

Stuttgart , Aalen , Schwäbisch Gmünd , Göppingen , Schorndorf , Ulm , Esslingen , Plochingen , Geislingen , Reutlingen , Heidelberg , Ludwigsburg

Achtung Wichtig !!!!

Sicherheit in Schulaulen, Bürgerhäusern 
und Sporthallen ab 200 Besuchern !!!!!
Gerne sind wir Ihnen behilflich !!!!

Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern Download !!!



Wann fällt eine kleine Turnhalle unter die Versammlungsstättenverordnung ?

Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.

Der Betreiber ( Bürgermeister ) ist für die Einhaltung der Vorschriften Verantwortlich !!

Um auf der sicheren Seite zu sein sollten Sie jede Veranstaltung schon bei der Planung von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bewerten lassen. ( Gefahrenanalyse )

Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik entscheidet auf Grund dieser Gefahrenanalyse ob er selbst, eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder eine unterwiesene Person während der Veranstaltung anwesend sein muss !!!
 
Haben Sie Fragen sind Sie sich nicht sicher wie Ihre Halle oder Bürgerhaus zu bewerten ist ?

Rufen Sie an  0171 742 1980
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